Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lena Berberich – Hair- & Make-Up Artistin
Inhaber: Lena Berberich
Schulstr. 10, 63937 Weilbach
Stand: Januar 2026
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hair- & Make-Up Artistin Lena Berberich (nachfolgend: “HMU-Artistin” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen der HMU-Artistin ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Der Auftraggeber kann diese AGB unter der Adresse jederzeit aufrufen und ausdrucken oder speichern:
1.1 Allen der HMU-Artistin angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Pre-Produktion als anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher/elektronischer Form nachzureichen. Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der HMU-Artistin erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen der HMU-Artistin und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn die HMU-Artistin mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2.3 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt die HMU-Artistin von Ansprüchen Dritter frei.
2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.
3. Vertragssprache
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter www.lenabeartist.com/impressum-datenschutz
4. Kosten / Zahlungsbedingungen
4.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Dienstleistung.
4.2 Die HMU-Artistin ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
4.3 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird die HMU-Artisting den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch die HMU-Artistin widerspricht.
4.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann die HMU-Artistin gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
4.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch die HMU-Artistin vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche der Produktion (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Produktionstage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der HMU-Artistin zurückzuführen sind.
4.7 Wird eine Produktion später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat die HMU-Artistin Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
4.8 Das Entgelt für Leistung der HMU-Artistin ist in voller Höhe ohne Abzüge wie Skonti oder Rabatte binnen vierzehn Tagen (Zahlungseingang) nach Rechnungsstellung zu zahlen.
4.9 Bei länger andauernden Projekten (länger 30 Tage) behält die HMU-Artistin sich die Erstellung von Teilrechnungen vor.
5. Widerruf und Stornierung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Beginn der Pre-Produktion zu widerrufen. Generell gilt dass jeder bis zur Kündigung entstandene Aufwand in Rechnung gestellt wird.
Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die HMU-Artistin kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.
Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
5.2 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 14 Tage vor Auftragstermin 20% netto des Honorars
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
In diesen Fällen sind die Beträge mit der Stornierung sofort fällig.
Auf bereits geleisteten Arbeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung.
Mit der Buchung der Leistung wird ein festes Zeitfenster für Auftraggeber freigehalten, welches für andere Auftraggeber nicht mehr zur Verfügung steht.
6. Ausfall
Sollte die HMU-Artistin ihre Tätigkeit aufgrund Krankheit oder von ihm nicht vertretender Umstände zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen können, wird sich die HMU-Artistin nach besten Kriterien bemühen, einen vergleichbaren Ersatz zu finden. Für entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden, haftet die HMU-Artistin in diesem Fall nicht.
7. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
8. Haftung
7.1 Die HMU-Artistin haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Produktionsteams oder eines Vertreters, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Regelungen.
7.2 Die HMU-Artistin führt alle ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen an seinen Kund:innen aus. Die HMU-Artistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien / Unverträglichkeiten / Hypersensibilität bekannt sein, sollte diese unverzüglich an die HMUA-Artistin mitgeteilt werden. Des Weiteren übernimmt die HMU-Artistin keinen Schaden am Styling, durch z. B. Unwetter oder ähnliches. Diese Bedingungen gelten bis auf Weiteres.
9. Verschwiegenheit
Die HMU-Artistin und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
10. Künstlersozialkasse
Die von der Filmproduktion berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer die HMU-Artistin als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
11. Salvatorische Klausel
14.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.
14.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der HMU-Artistin in Miltenberg.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.